09-Ehrengalerie
EHRENMITGLIEDER
Personen, die sich besonders um die Förderung des Sports innerhalb der Vereine gekümmert haben, können auf Antrag des Gesamtvorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder, sind jedoch von der Beitragsleistung befreit und haben zu allen sportlichen Veranstaltungen des Vereins freien Eintritt. Obige Regelungen gelten für die Ehrenvorsitzenden entsprechend. Die Ehrenvorsitzenden haben im Gesamtvorstand Sitz und Stimme. Sie können an den Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes teilnehmen.