Ehrenrat
des FC Schüttorf 09
Der Ehrenrat besteht aus dem Vorsitzenden und vier Beisitzern. Seine Mitglieder dürfen kein anderes Amt im Verein bekleiden und sollten mindestens zehn Jahre Mitglied des Vereins sein. Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Der Ehrenrat entscheidet unpaarig und bindend über Streitigkeiten und Satzungsverstöße innerhalb des Vereins, soweit der Vorfall mit der Vereinszugehörigkeit in Zusammenhang steht und nicht die Zuständigkeit des Sportgerichtes eines Fachverbandes gegeben ist. Der Ehrenrat kann von jedem Vereinsmitglied angerufen werden. In schwerwiegenden Fällen beschließt er nach mündlicher Verhandlung, nachdem den Betroffenen Zeit und Gelegenheit gegeben worden ist, sich wegen der erhobenen Anschuldigungen zu verantworten und zu entlasten.